Datenschutz

Datenschutz - Datenschutzbeauftragter

Da das neue BDSG (gültig ab 25.5.3018) die alten Regelungen zum Datenschutzbeauftragten unter Nutzung der Öffnungsklausel der EU-DSGVO nahezu unverändert aus dem alten BDSG übernommen hat, hat sich an der folgenden Fragestellung nichts geändert:

Wann müssen Sie in Ihrem Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellen?

  • Ab 10 Mitarbeitern* muss ein DSB bestellt werden, wenn personenbezogenen Daten elektronisch verarbeitet werden (also mittels der EDV)
  • Ab 20 Mitarbeitern muss ein DSB bestellt werden, wenn die Daten auf herkömmliche Weise verarbeitet werden
  • Wenn Vorabkontrollen für ein Verfahren (Prozess, bei dem Daten verarbeitet / genutzt werden) vorgeschrieben sind, muss in jedem Fall - unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter - ein DSB gestellt werden; Beispiele: Videoüberwachung, Videoaufzeichnung, Daten Übermittlung an Dritte

*Da die Aufgaben für Betriebe, die keinen DSB bestellen müssen, nicht wegfallen, sondern im GEGENTEIL von der Geschäftsführung erledigt werden müssen, wird dringend empfohlen, diese Aufgaben durch einen externen DSB ausführen zu lassen. Dadurch entfällt auch die Verpflichtung, die Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten den zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden und sie dort ins öffentliche Register eintragen zu lassen. Gerade im Hinblick auf die DSGVO mit erhöjhtem Dokumentationsaufwand, ist auch kleineren Betrieben die Bestellung eines DSB oder zumindest die Beratung durch einen DSB zu empfehlen.

abebo Datenschutz stellt für Sie den Datenschutzbeauftragten auch nach der neuen DSGVO und übernimmt alle Aufgaben, die den Datenschutz betreffen.

Voraussetzungen, die ein Datenschutzbeauftragter (DSB) erfüllen muss:

  • Nachweis der Fachkunde durch entsprechende Aus- und Weiterbildung
  • Kenntnisse von Recht, Technik (IT-Sicherheit, Grundschutzhandbuch BSI, Netzwerke usw.) und Unternehmensorganisation
  • Zuverlässigkeit, Integrität und soziale Kompetenz
  • Vereinbarkeit mit der Haupttätigkeit
  • Geschäftsführer, Vorstände, Leiter der IT-Abteilung und Personalleiter kommen nicht in Frage, EDV-Mitarbeiter sollten nicht bestellt werden; externe Dienstleister können nicht gleichzeitig die EDV betreuen und den Datenschutzbeauftragten stellen

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten (DSB):

  • Der DSB wirkt auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze und anderer Vorschriften über den Datenschutz und der Datenschutzbestimmungen hin. Zu diesem Zweck kann sich der Beauftragte für den Datenschutz in Zweifelsfällen an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
  • Der DSB muss also Einblick in die Datenstruktur, Datenflüsse und die Verarbeitung der Daten haben. Dabei muss er natürlich von der Geschäftsführung und den IT-Administratoren hinreichend unterstützt werden.
  • Schulung von Mitarbeitern (Sensibilisierung für den Datenschutz)
  • Wahrung der Betroffenenrechte und Kontrolle (Überwachungskontrolle)
  • Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden, Geschäftsleitung, Mitarbeiter und Kunden
  • Beschreibung von Verfahren zur Datennutzung und Anlegen und Führen eines Verfahrensverzeichnisses sowie Durchführung von Vorabkontrollen

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten:.

  • Vermeidung teilweise erheblicher Risiken (Schadensersatz, Bußgeld).
  • Kosten- und Zeitersparnis.
  • Hohe Fachkompetenz durch ständige Fort- und Weiterbildung.
  • Erforderliches Know-How muss nicht mühsam und teuer aufgebaut werden.
  • Effektive und zuverlässige Umsetzung des betrieblichen Datenschutz.
  • Haftung: Die Geschäftsführung haftet alleine für den gesamten Datenschutz; die Verantwortung ist nicht übertragbar; ein konsequenter und durch Hilfe eines externen, professionellen DSB umgesetzter Datenschutz minimiert dieses Haftungsrisiko.
  • Externer Profi ist objektiver und es wird eine Betriebsblindheit verhindert.
  • Bequem, da der externe DSB sich um alle Pflichten kümmert, die aus den Datenschutzgesetzen resultieren, und Vorschläge für deren Umsetzung macht.
  • Datenschutz auch für kleinere Betriebe zu übersehbaren Kosten.

abebo Datenschutz stellt Ihnen mit Herrn Dr. Johannes Schröder einen externen Datenschutzbeauftragten zur Seite, der sich um alle Belange des Datenschutzes und Erfüllung der gesetzlichen Auflagen kümmert oder Teilbereiche des Datenschutzes für Sie erledigt. Wir unterstützen auch Ihren betriebsinteren Datenschutzbeauftragten durch professionelles Wissen, führen die vorgeschriebenen Vorabkontrollen, Verfahrensbeschreibungen und das Erstellen des Verfahrensverzeichnisses durch, sorgen dafür, dass Ihre Internetseiten datenschutzgerecht werden und entwerfen Ihre individuelle Datenschutzerklärung für Druck und Web.

Dr. Johannes Schröder - externer Datenschutzbeauftragter mit Zertifikat - Inhaber von abebo Datenschutz, ist Mitglied des Bundesverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. (BvD) und der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD). Dr. J. Schröder besitzt eine Berufshaftplicht inkl. der Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter und -berater. Er nimmt regelmäßig an den Tagungen des ERFA-Kreises Hannover der GDD teil, die als Weiterbildung im Rahmen der Anforderungen der Fachkunde gemäß DSGVO anerkannt sind.


Berufsmitgliedschaften:

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