Datenschutz

Datenschutz - Beratung

abebo Datenchutz berät Sie in allen Fragen des Datenschutzes. Dr. Johannes Schröder, Datenschutzbeauftragter mit Zertifikat, bietet Ihnen professionelle Hilfe.

Jetzt auch Umstellung auf die EU-DSGVO

Dienstleistungsangebot:

  • Bestandsanalysen - Wie wird der Datenschutz im Unternehmen bisher gehandhabt?
  • Datenschutzkonzepte und To-Do-Listen
  • Datenschutzbeauftragter nach DSGVO
  • Kostenanalysen
  • Datenschutzunterweisungen - Sensibilisierung der Mitarbeiter (Online- und Präsenzschulungen; siehe Schulung)
  • Stellung des externen Datenschutzbeauftragten
  • Datenschutzdokumentation - Datenschutzorganisation
  • Durchführung der vorgeschriebenen Vorabkontrollen, Beschreibung von Verfahren und Führung des öffentlichen Verfahrensverzeichnisses
  • Erfüllung der gesetzlichen Auflagen - Umsetzung der DSGVO und des BDSG-neu
  • Umstellung auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und BDSG_neu
  • Unterstützung bei Audits im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung
  • Unterstützung des Unternehmens/der Behörde bei Überprüfung durch die Datenschutzaufsichtsbehörde (Herr Dr. Schröder hat diesbzgl. praktische Erfahrung)
  • Datenschutzerklärungen für Geschäftsunterlagen
  • Überprüfung Ihrer Internetseiten auf Datenschutzkonformität
  • Individuelle und auf Ihr Unternehmen abgestimmte Datenschutzerklärungen für Ihren Internetauftritt
  • Überprüfung von Geschäftsunterlagen und Internetauftritten auf datenschutzgerechten Umgang mit Daten

Dr. Johannes Schröder, Inhaber von abebo Datenschutz, ist Mitglied der Bundesverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD e.V.) und der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD).

Datenschutz gemäß DSGVO/BDSG-neu/Landesdatenschutzgesetze

Datenschutz gehört zu den Kernaufgaben einer guten Geschäftsführung. Heutzutage werden durch die DSGVO, das BDSG-neu bzw. LDSG-neu klare Anforderungen an den betrieblichen Datenschutz bezüglich der Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit gestellt. So sieht die DSGVO beispielsweise eine laufende Überwachung der Rechtmäßigkeit aller Datenverarbeitungsvorgänge und eine Dokumentation der Datenhaltung ebenso vor wie ein funktionierendes Backup und einen Schutz von personenbezogenen Daten vor unbefugten Zugriffen.

Der Datenschutz ist nach der DSGVO Pflicht für alle Betriebe, d.h. es gilt für alle Unternehmen in Deutschland vom kleinen Einzelunter-nehmer, über den Kleinbetrieb und den Mittelstand bis hin zum Großkonzern, sowie für Vereine, Vereinigungen und öffentliche Einrichtungen des Bundes. Für öffentliche Einrichtungen der Länder, Städte, Gemeinden und Kommunen sind die jeweiligen Landesdatenschutzgesetze maßgeblich.

Der Datenschutz gilt dem Schutz personenbezogener Daten. Dies sollte für jedes Unternehmen und für jede Behörde zum Wohle der Beziehungen zu den Mitarbeitern, den Kunden und den Lieferanten ein hochrangiges Ziel sein. abebo Datenschutz unterstützt Sie dabei. Wir bieten Beratung in allen Fragen des Datenschutzes, führen ein Datenschutz-Audit (Datenschutz-Check mehr...) durch und stellen - falls notwendig - für Ihr Unternehmen oder eine öffentliche Einrichtung den betrieblichen Datenschutz-beauftragten.

Nichtbeachten des Datenschutzes bzw. Verstöße gegen die DSGVO können mit Bußgeldern bis zu 20.00.000 € oder 4 % des Weltjahresbrutto-UmsatzesGeld geahndet werden. Außerdem sind Sie schadenersatzpflichtig!

Der Datenschutz umfasst das Erheben, die Verarbeitung und die Nutzung von personenbezogenen Daten. Zunächst einmal ist jede Erhebung personenbezogener Daten untersagt (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt). Daten von Kunden, Mitarbeitern, Besuchern, aber auch Daten von Entscheidern oder Ansprechpartnern anderer Unternehmen fallen hierunter.

Der Datenschutz ist nicht nur ein Kostenfaktor, den das Gesetz vorschreibt. Er kann sich, wenn er im Unternehmen richtig gelebt wird, als Marketinginstrument zu einem Wettbewerbsvorteil auswachsen. So können Sie Ihren Kunden durchgängig Qualität anbieten. Nutzen Sie unsere professionelle Datenschutzkompetenz und setzen Sie unseren externen Datenschutzbeauftragten gesetzeskonform und zum Nutzen Ihres Unternehmens ein.

Säulen des Datenschutzes:

  • Das informationelle Selbstbestimmungsrecht der einzelnen Person ist der zentrale Punkt des Datenschutzes
  • Bei der Verarbeitung von Daten ist eine freiwillige und informierte Einwilligung des Betroffenen notwendig
  • Daten dürfen nicht ohne Einwilligung des Betroffenen weitergegeben werden (Beispiel Praxisübernahme, Adressweitergabe)
  • Beim betrieblichen Datenschutz liegt die Verantwortung immer bei der Geschäftsführung
  • Bei Auftragsdatenverarbeitung durch Dritte liegt die Verantwortung für den Datenschutz immer beim Auftraggeber (Beispiel Call-Center)

Datenschutz in Unternehmen:

  • Der Datenschutz ist nach der DSGVO Pflicht für alle Betriebe und öffentlichen Einrichtungen
  • Es besteht eine Meldepflicht für automatisierte Verfahren (Datenverarbeitung mittels EDV), es sei denn, es wurde ein Datenschutzbeauftragter (DSB) bestellt
  • Datenschutz umfasst das Erheben, die Verarbeitung und die Nutzung von personenbezogenen Daten. Zunächst einmal ist jede Erhebung personenbezogener Daten untersagt (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt)
  • Prinzip der Datensparsamkeit. Zweckgebundene Verwendung, Löschen nach Wegfall des ursprünglichen Zwecks.

Was sind personenbezogene Daten?

  • Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer natürlichen Person. Beispiele: Name, Adresse, Telefon, Geburtstag, Religion, Beruf.
  • Besonders schützenswerte Daten: Daten über Gesundheit, Religion, Sexualität.
    Angaben über juristische Personen und Organisationen, wie z.B. Unternehmen, fallen nicht unter die DSGVO. Die Gesetze zielen allein auf natürliche Personen ab.
  • Allerdings ist es in vielen Unternehmen üblich, Dateien mit personenbezogenen Daten von Ansprechpartnern/Entscheidungsträgern anderer Unternehmen zu sammeln, wie z.B. Geburtstag. Damit fallen diese Daten wiederum unter die DSGVO.
  • Auch Daten von Mitarbeitern, insbesondere die Personalakte, aber auch Bewerbungsunterlagen, fallen unter die DSGVO.

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